Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Zustellungen nach § 10 VwZG und Art. 15 BayVwZVG erfolgen durch Bekanntmachung im Internet. Ebenso erfolgen öffentliche Bekanntmachungen nach Art. 41 Abs. 4 BayVwVfG auf diese Weise.
Öffentliche Zustellung gem Art. 15 VwZVG:
SHAWEL Herman, Geschäftszeichen: 70183/1996