Fristverlängerung für das Walzen von Grünlandflächen
06.03.2026-006Bis einschließlich 01. April 2026 | Ausnahme: Wiesenbrütergebiete
Regensburg. Zum Schutz von Wiesenbrütern verbietet das Bayerische Naturschutzgesetz seit dem Jahr 2020 das Walzen von Grünlandflächen nach dem 15. März bis zur ersten Mahd. Um besonderen Nässelagen oder auch regionalen klimatischen Besonderheiten gerecht zu werden, können die Regierungen durch Allgemeinverfügung einen späteren Zeitpunkt für den Beginn dieses Verbots bestimmen. So werden Artenschutz und die Belange der Landwirtschaft praxisgerecht in Einklang gebracht.
Auf der Grundlage aktueller fachlicher Einschätzungen der Landesanstalt für Landwirtschaft und des Landesamtes für Umwelt hat die Regierung der Oberpfalz mittels Allgemeinverfügung den Beginn des Walzverbots für dieses Jahr für alle Landkreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks auf den 02. April 2026 verschoben.
Die offizielle Bekanntgabe der Allgemeinverfügung wird mit dem Sonderamtsblatt am 12. März 2026 erfolgen.
Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung sind nach Veröffentlichung unter folgender Adresse abrufbar:
https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/bekanntmachungen/rabl/index.html
Ausgenommen von der Fristverschiebung sind alle ausgewiesenen Wiesenbrütergebiete im Regierungsbezirk. Für diese bleibt es beim Walzverbot ab dem 16. März 2026.
Landwirte, die beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als Mehrfachantragsteller registriert sind, können die Lage ihrer Flächen im Hinblick auf die festgelegten Wiesenbrütergebiete in der Feldstückskarte des „iBALIS“, dem Serviceportal für die bayerische Landwirtschaftsverwaltung, überprüfen, indem sie die dort hinterlegte „Wiesenbrüterkulisse“ einblenden. Die „Wiesenbrüterkulisse“ wurde im Jahr 2024 neu gefasst.
