Psychotherapeut/-in; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in Deutschland
Psychotherapeutinnen und -therapeuten können eine Approbation beantragen, wenn sie die psychotherapeutische Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben und in Bayern den Beruf ausüben möchten.
Wer in Deutschland als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation. Die Ausbildung zum Psychotherapeuten oder zur Psychotherapeutin wird im Rahmen eines Bachelor- und Masterstudiums an einer Universität absolviert und schließt mit einer staatlichen Prüfung, der psychotherapeutischen Prüfung, ab.
Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Studiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin stellen. Mit dieser Approbation dürfen Sie den Beruf als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich ausüben.
Sie erhalten die Approbation unbefristet. Sie ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
Die Approbation kann Ihnen entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Berufs nicht mehr zuverlässig sind. Darunter kann u.a. fallen, dass Sie gegen berufsrechtliche Vorschriften verstoßen oder eine Straftat begehen. Die Approbation kann ferner entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Berufs als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin relevante gesundheitliche Probleme haben.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 55.3 - Rechtsfragen Gesundheitsberufe
Ansprechpartner
Approbationserteilung bei inländischem Abschluss
Telefon +49 (0)89 2176-1203
E-Mail lpa.approbation@reg-ob.bayern.deTelefonzeit
Mittwoch: 09:00 - 11:00 UhrDie Telefonzeiten entnehmen Sie bitte den Hinweisen unter Ansprechpartner.
Der Parteiverkehr bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
Unterlagen können zu den allgemeinen Besuchszeiten gegen eine Eingangsbestätigung am Empfang abgegeben werden.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 UhrHausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
Die Approbation als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin erhalten Sie unter folgenden Bedingungen:
- Sie haben die vorgeschriebene psychotherapeutische Ausbildung absolviert und die staatliche Prüfung bestanden.
- Sie haben Ihre Berufsbildung in Deutschland absolviert.
- Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
- Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.
- Sie verfügen über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache, um Ihren Beruf auszuüben.
Sie müssen den Antrag auf Approbation mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreichen.
Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.
- Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
(in beglaubigter Kopie) - wenn der geführte Name von der in der Geburtsurkunde abweicht: Nachweis über eine Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde)
(in beglaubigter Kopie) - gültiger Identitätsnachweis (z. B. Reisepass)
(in beglaubigter Kopie) - lückenloser und eigenhändig unterschriebener Lebenslauf
(tabellarische und chronologische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten einschlägigen Erwerbstätigkeiten unter Angabe der Zeiträume (Monat/Jahr) unter Beifügung der entsprechenden Nachweise)
- ärztliches Attest (im Original)
Dieses muss von einer/einem in Deutschland oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz niedergelassenen Allgemeinmedizinerin/Allgemeinmediziner oder internistisch tätigen Ärztin/Arzt ausgestellt und unterschrieben und mit einem Praxis- oder Klinikstempel versehen sein. Sollte der Praxis- oder Klinikstempel nicht in deutscher Sprache vorliegen, ist eine deutsche Übersetzung des Stempels erforderlich.
- Führungszeugnis der Belegart „O“
- Falls sich der Antragsteller/die Antragstellerin sich in der Vergangenheit bereits einmal länger als sechs Monate in Deutschland aufgehalten hat oder einen Wohnsitz in Deutschland hatte oder noch hat.
- In Deutschland ist dieses bei der Meldestelle des Wohnortes zu beantragen unter Angabe des Verwendungszwecks "Approbation als Psychotherapeut/in". Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt der Justiz direkt an die zuständige Behörde übermittelt.
- Nachweise Ihrer abgeschlossenen Ausbildung (in beglaubigter Kopie, wird bei Ausbildung in Bayern vom Landesprüfungsamt direkt an die Berufszulassungsstelle übermittelt).
- Antrag auf Erteilung einer Approbation
Sie können die Erteilung einer Approbation online bei der zuständigen Regierung beantragen.
Für die Approbation ist eine Gebühr in Höhe von 200 EUR bei einer Ausbildung in Deutschland zu bezahlen.
- § 2 Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG) - Erteilung der Approbation
- § 12 Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG) - Anerkennung von Berufsqualifikationen aus anderen Mitgliedstaaten, anderen Vertragsstaaten oder gleichgestellten Staaten
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
- Psychotherapeut/-in; Beantragung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Berufs
- Psychotherapeut/-in; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat
- Psychotherapeut/-in; Beantragung der Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung (neues Recht)
- Psychotherapeut/-in; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in der EU/EWR/Schweiz