Immissionsschutz; Anzeige einer wesentlichen Änderungen bei einer Niederfrequenz- oder Gleichstromanlage
Wenn Sie eine wesentliche Änderung an einer Gleichstromanlage oder an einer Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt und mehr vornehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Wenn Ihre Anlage keine anderen behördlichen Genehmigungen erfordert, die den Immissionsschutz betreffen, müssen Sie eine geplante wesentliche Änderung bei der zuständigen Behörde anzeigen. Dafür haben Sie bis spätestens 2 Wochen vor der Durchführung der Änderung Zeit.
Wenn Sie eine wesentliche Änderung an einer Niederfrequenzanlage mit weniger als 110 Kilovolt vornehmen wollen, müssen Sie erforderliche Unterlagen nur dann einreichen, wenn die zuständige Behörde Sie dazu auffordert.
- Regierung der Oberpfalz
Ansprechpartner
Datenschutzbeauftragter - Datenschutzbeauftragter
Telefon +49 (0)941 5680-1184
Fax +49 (0)941 5680-1187
E-Mail datenschutzbeauftragter@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Hausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199 - Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 26 - Bergamt Nordbayern
Ansprechpartner
Brand, Florian
Tagebaue, technischer Umweltschutz
Telefon +49 (0)921 604-1391
Fax +49 (0)921 604-1397
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.de
Fischer, Markus
Telefon +49 (0)921 604-1383
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.de
Für Bergbaubetriebe
Telefon +49 (0)921 604-1396
Fax +49 (0)921 604-1397
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.de
Gorski, Olaf
Nur für Bergbaubetriebe
Telefon +49 (0)921 604-1387
Fax +49 (0)921 604-1397
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.de
Grundmeier, Andreas
Stellvertretender Bergamtsleiter; Tagebaue, Genehmigungsverfahren (insbes. mit Öffentlichkeitsbeteiligung), Unfalluntersuchungen (Koordinierung)
Telefon +49 (0)921 604-1388
Fax +49 (0)921 604-41388
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.de
Hoffmann, Robin
Altbergbau, Gefahrenabwehrmaßnahmen
Telefon +49 (0)921 604-1329
Fax +49 (0)921 604-1397
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.de
Meserth, Ella
Planungsangelegenheiten, Rohstoffsicherung, Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
Telefon +49 (0)921 604-1385
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.de
Müller, Stephan
Verwaltungssekretariat, Sprengwesen (Mitwirkung)
Telefon +49 (0)921 604-1396
Fax +49 (0)921 604-41396
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.de
Müller, Stephan
Nur für Bergbaubetriebe
Telefon +49 (0)921 604-1396
Fax +49 (0)921 604-41396
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.de
Müller, Stephan
Verwaltungssekretariat, Sprengwesen (für Betriebe, die unter Bergrecht stehen)
Telefon +49 (0)921 604-1396
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.de
Roth, Martin
Tagebaue, technischer Umweltschutz, Statistik
Telefon +49 (0)921 604-1386
Fax +49 (0)921 604-1397
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.de
Weiß, Norbert - Sachgebietsleiter
Bergamtsleiter; Genehmigungsverfahren (insbes. mit Öffentlichkeitsbeteiligung)
Telefon +49 (0)921 604-1389
Fax +49 (0)921 604-41389
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.de
Weiß, Norbert
Bergwerke, Besucherbetriebe, Bohrungen
Telefon +49 (0)921 604-1389
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.de
Gorski, Olaf
Aufbereitungsanlagen, Hohlraumbau, Sprengwesen
Telefon +49 (0)921 604-1387
Fax +49 (0)921 604-1397
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Ludwigstr. 20
95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-1397
-
Ihre Anlage überquert oder liegt
- auf einem Grundstück im Bereich eines Bebauungsplans oder
- innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils oder
- auf einem mit Wohngebäuden bebauten Grundstück im Außenbereich.
- Sie reichen die Anzeige mit dem Lageplan schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde nimmt Ihre Anzeige entgegen und prüft sie.
- Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Sie müssen die Anzeige bis spätestens 2 Wochen vor den wesentlichen Änderungen an Ihrer Anlage bei der zuständigen Behörde eingereicht haben. Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der Anzeige.
Wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig einreichen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Sie müssen die Anzeige bis spätestens zwei Wochen vor der wesentlichen Änderung der Anlage bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
- Erforderliche Unterlage/n
- Anzeige mit den für die Anlage maßgebenden Daten
- Lageplan
Es fallen keine Kosten an.
