Immissionsschutz; Anzeige der Errichtung eines störfallrelevanten Betriebsbereichs
Sie möchten einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben? Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
Wenn Sie einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Ihre Anzeige muss bestimmte Angaben enthalten.
Wenn Sie diese Angaben der zuständigen Behörde schon im Rahmen eines Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens vorgelegt haben, bedarf es keiner gesonderte Anzeige mehr.
- Regierung der Oberpfalz
Ansprechpartner
Datenschutzbeauftragter - Datenschutzbeauftragter
Telefon +49 (0)941 5680-1184
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Ansprechpartner
Brand, Florian
Tagebaue, technischer Umweltschutz
Telefon +49 (0)921 604-1391
Fax +49 (0)921 604-1397
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.de
Fischer, Markus
Telefon +49 (0)921 604-1383
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.de
Für Bergbaubetriebe
Telefon +49 (0)921 604-1396
Fax +49 (0)921 604-1397
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.de
Gorski, Olaf
Nur für Bergbaubetriebe
Telefon +49 (0)921 604-1387
Fax +49 (0)921 604-1397
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.de
Grundmeier, Andreas
Stellvertretender Bergamtsleiter; Tagebaue, Genehmigungsverfahren (insbes. mit Öffentlichkeitsbeteiligung), Unfalluntersuchungen (Koordinierung)
Telefon +49 (0)921 604-1388
Fax +49 (0)921 604-41388
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.de
Hoffmann, Robin
Altbergbau, Gefahrenabwehrmaßnahmen
Telefon +49 (0)921 604-1329
Fax +49 (0)921 604-1397
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.de
Meserth, Ella
Planungsangelegenheiten, Rohstoffsicherung, Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
Telefon +49 (0)921 604-1385
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.de
Müller, Stephan
Verwaltungssekretariat, Sprengwesen (Mitwirkung)
Telefon +49 (0)921 604-1396
Fax +49 (0)921 604-41396
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.de
Müller, Stephan
Nur für Bergbaubetriebe
Telefon +49 (0)921 604-1396
Fax +49 (0)921 604-41396
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.de
Müller, Stephan
Verwaltungssekretariat, Sprengwesen (für Betriebe, die unter Bergrecht stehen)
Telefon +49 (0)921 604-1396
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.de
Roth, Martin
Tagebaue, technischer Umweltschutz, Statistik
Telefon +49 (0)921 604-1386
Fax +49 (0)921 604-1397
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.de
Weiß, Norbert - Sachgebietsleiter
Bergamtsleiter; Genehmigungsverfahren (insbes. mit Öffentlichkeitsbeteiligung)
Telefon +49 (0)921 604-1389
Fax +49 (0)921 604-41389
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.de
Weiß, Norbert
Bergwerke, Besucherbetriebe, Bohrungen
Telefon +49 (0)921 604-1389
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.de
Gorski, Olaf
Aufbereitungsanlagen, Hohlraumbau, Sprengwesen
Telefon +49 (0)921 604-1387
Fax +49 (0)921 604-1397
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Ludwigstr. 20
95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-1397
Sie möchten einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben.
- Sie reichen die vollständige Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde schriftlich ein.
- Die Behörde prüft Ihre Anzeige.
- Bei Rückfragen müssen Sie der Behörde gegebenenfalls weitere Informationen bereitstellen.
- Wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, entscheidet die zuständige Behörde über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie den Beginn der Errichtung eines Betriebsbereichs nach Störfall-Verordnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstatten.
Sie müssen die Anzeige mindestens einen Monat vor Beginn der Errichtung des Betriebsbereichs bei der zuständigen Behörde einreichen.
- Erforderliche Unterlage/n
-
Vollständige Anzeige mit den geforderten Angaben
- Name oder Firma des Betreibers sowie vollständige Anschrift des betreffenden Betriebsbereichs
- eingetragener Firmensitz und vollständige Anschrift des Betreibers
- Name und Funktion der für den Betriebsbereich verantwortlichen Person, falls diese nicht die Betreiberin oder der Betreiber ist
- ausreichende Angaben zur Identifizierung der gefährlichen Stoffe und der Gefahrenkategorie von Stoffen
- Menge und physikalische Form der gefährlichen Stoffe
- Tätigkeit oder beabsichtigte Tätigkeit in den Anlagen des Betriebsbereichs
-
Gegebenheiten in der unmittelbaren Umgebung des Betriebsbereichs, die einen Störfall auslösen oder dessen Folgen verschlimmern können. Wenn verfügbar, Informationen zu
- benachbarten Betriebsbereichen
- anderen Betriebsstätten, die nicht unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen
-
Bereichen und Entwicklungen:
- von denen ein Störfall ausgehen könnte
- bei denen sich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Störfalls erhöhen kann
- bei denen sich die Auswirkungen eines Störfalls und von Domino-Effekten verschlimmern können
-
Vollständige Anzeige mit den geforderten Angaben
Es fallen keine Kosten an.
