Radweginfrastruktur, Straßen- und Brückenbau; Beantragung einer Zuwendung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für kommunale Straßen- und Brückenbaumaßnahmen, soweit sie zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend notwendig sind.