Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen; Beantragung einer EU-Gemeinschaftslizenz bzw. einer Genehmigung, Änderung oder Verlängerung

Die Regierungen sind die zuständigen Genehmigungsbehörden für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen).