Schulausschreibungen

Befristete Arbeitsverträge für Aushilfslehrkräfte an Grund- und Mittelschulen

1. Befristete Arbeitsverträge in Teilzeit oder Vollzeit vom 09.09.2024 bis 15.09.2025 in allen Schulamtsbezirken.

2. Befristete Arbeitsverträge in Teilzeit oder Vollzeit zu einem späteren Termin während des Schuljahres.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen und Angaben ausschließlich an :

  • Kurzer Lebenslauf mit genauer Adresse, Festnetz- und Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse
  • Kopie der Lehramtsbefähigung bzw. Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen
  • Bescheinigung über einen ausreichenden Masernschutz
  • Vollständig ausgefüllter Antrag auf Erfassung der Bereitschaft zum Vertretungsdienst mit folgenden Angaben:
    • Gewünschter Zeitraum der Beschäftigung (siehe oben) und Zahl der gewünschten Unterrichtsstunden in Teilzeit oder Vollzeit (maximal 28 Wochenstunden im Grundschulbereich und 27 Wochenstunden im Mittelschulbereich);
    • Einsatzwünsche im Regierungsbezirk Oberpfalz mit Rangfolge.
      Zur Wahl stehen folgende Staatlichen Schulämter:
    • Staatliches Schulamt Stadt Amberg / Landkreis Amberg-Sulzbach
    • Staatliches Schulamt Landkreis Cham
    • Staatliches Schulamt Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
    • Staatliches Schulamt Stadt Weiden / Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab
    • Staatliches Schulamt Stadt Regensburg / Landkreis Regensburg
    • Staatliches Schulamt Landkreis Schwandorf
    • Staatliches Schulamt Landkreis Tirschenreuth

Eine Bewerbung kann sich nicht auf eine Einzelschule beziehen. Geben Sie bitte, wenn möglich, mindestens zwei Staatliche Schulämter an (die Nennung mehrerer staatlicher Schulämter als Einsatzwunsch erhöht die Möglichkeiten auf eine bedarfsgerechte Einstellung).

Zusätzlich wird von Studierenden höheren Semesters eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, sowie gegebenenfalls die Zulassung zur Ersten Lehramtsprüfung benötigt.

Es wird gebeten, Folgendes zu beachten: 

  1. Bewerberinnen und Bewerber mit einer Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Grundschulen oder Mittelschulen werden grundsätzlich bevorzugt. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber mit einer Ersten Lehramtsprüfung bzw. mit einer anderweitigen Lehramtsbefähigung (Realschule, Gymnasium) werden nachrangig berücksichtigt.
  2. Wer bereits eine Einstellungszusage erhalten hat, z. B. auf eine bereits ausgeschriebene Stelle oder an einer Privatschule, kann an weiteren Bewerbungsverfahren nicht mehr teilnehmen.
  3. Es gilt das Leistungsprinzip. Schwerbehinderte Bewerberinnen oder Bewerber werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
  4. Sie werden in einen Bewerber-Pool aufgenommen. Sie werden von der Regierung der Oberpfalz kontaktiert, wenn sich eine Beschäftigungsmöglichkeit ergibt.
  5. Ergänzend verweisen wir auf die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (www.km.bayern.de) mit differenzierten Informationen über Aushilfstätigkeiten an anderen Schularten bzw. über das Nachrückverfahren in anderen Regierungsbezirken.
  6. Studierende höheren Semesters im Lehramtsstudium können in Ausnahmefällen Verträge erhalten. In diesem Fall werden entweder ein ausführlicher Studiennachweis und/ oder die Bescheinigung über das Bestehen der Ersten Lehramtsprüfung im Fach Erziehungswissenschaften benötigt.
  7. Studierende höheren Semesters im Lehramtsstudium für Grundschule bzw. für Mittelschule können bis zur Zulassung zur Ersten Lehramtsprüfung mit maximal 10 Unterrichtsstunden beschäftigt werden.
  8. Zuständiges Sachgebiet: 40.2
    Telefon: 0941 5680-1519
    E-Mail: