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Städtebauförderung

Die Städtebauförderung ist ein Programm für Gemeinden zur Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen.

Einführung

Mit der Städtebauförderung soll Gemeinden, Märkten und Städten die Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen erleichtert werden. Oberziel der Förderung ist die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in unseren Städten und Dörfern. Seit über 30 Jahren ist die Städtebauförderung in der Oberpfalz aktiv.
Foto: Weiden, Unterer Markt
Weiden, Unterer Markt
Weit mehr als 100 Kommunen wurden im Lauf der Jahre bei der Durchführung von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen unterstützt, nicht nur finanziell, sondern auch durch fachliche, organisatorische und rechtliche Beratung.

Das Förderprogramm ist geeignet für besondere städtebauliche Probleme, die nicht im Rahmen der kommunalen Pflichtaufgaben gelöst und von der Gemeinde allein nicht finanziert werden können. Die Städtebauförderung unterstützt insbesondere innovative Konzepte und neue Wege, die eine nachhaltig positive Entwicklung für die Kommunen versprechen. Der Einsatz der Fördermittel folgt den strukturpolitischen Zielsetzungen des Freistaats und der bayerischen Kommunen. Schwerpunkte bilden die aktuellen Handlungsziele der Landespolitik.

Ausführliche Informationen siehe: Internetangebot der  Obersten Baubehörde.

Foto: Stadt Weiden, Marktplatz beim Bürgerfest
Weiden, Marktplatz beim Bürgerfest

Beispiel:

Ein wichtiges Ziel der Städtebauförderung sind Erhaltung und Wiederbelebung historischer Ortszentren durch Sanierungsmaßnahmen.

Schwerpunkte in der Oberpfalz

Die Sanierung der Innenstädte und Ortszentren ist ein Schwerpunkt der Städtebauförderung. Sie kann nur gelingen, wenn vitale und attraktive Nutzungen in diesen Bereichen gesichert werden. Gefördert wird deshalb die Erhaltung und Modernisierung vorhandener, sowie die Schaffung neuer Wohnungen im Bestand. Maßnahmen zur Verbesserung der Standortbedingungen für Kultur, Handel und Gewerbe werden gefördert um die Funktionsfähigkeit der Zentren zu stärken.

Ein wichtiger Teilaspekt der Sanierung ist die Aufwertung des Wohnumfeldes und die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse mit einer ausgewogenen Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer. Damit Straßen und Plätze diesen Funktionen gerecht werden, kann eine Neuordnung des öffentlichen Raumes gefördert werden.

Riesige Militärflächen ohne Zukunft, gewerbliche Brachflächen in besten Innenstadtlagen und Leerstände belasten viele Städte und Gemeinden in der Oberpfalz. Die sichtbaren Zeichen der demografischen Entwicklung und des wirtschaftlichen Wandels, wie zurückgehende Einwohner- und Beschäftigtenzahlen erfordern strategische Allianzen um die Attraktivität der bayerischen Kommunen zu sichern. Mit dem erstmals 2004 aufgelegten Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau West" sollen Industriebrachen neuen Nutzungen zugeführt, die Innenstädte saniert und leer stehende Geschäftsräume umgewidmet und revitalisiert werden. Die Konversion ehemals militärisch genutzter Fläche wird verstärkt einbezogen. Es sollen Kommunen unterstützt werden, welche die mit dem Strukturwandel verbundenen städtebaulichen Probleme planvoll und vorausschauend bewältigen.

Eine Kurzbeschreibung der "Stadtumbau West"-Maßnahmen in der Oberpfalz finden Sie hier.

Wertvolle Siedlungs-, Bau- und Landschaftsstrukturen prägen unser kulturelles Erbe. Den hohen Kostenaufwand für die Erhaltung und Modernisierung können die jeweiligen Eigentümer häufig nicht alleine tragen. Wenn dabei auch städtebauliche Ziele gesichert werden, ist der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln im Rahmen einer gesamten Ortssanierung oder eines Einzelvorhabens auch für die Sanierung von Privathäusern möglich.

Auch in der Oberpfalz gibt es Quartiere mit einer Konzentration sozialer Probleme, mit hohen Arbeitslosenzahlen, mit einem großen Anteil kaum integrierter Bevölkerungsgruppen, also Stadt- und Ortsteile mit einem besonderen Entwicklungsbedarf. Im Förderprogramm "Soziale Stadt" werden gemeinsam mit den Bewohnern maßgeschneiderte Konzepte entwickelt, die ein weiteres Absinken dieser Quartiere verhindern und eine nachhaltige Aufwärtsentwicklung einleiten können.

Ende 2005 wurde im Rahmen der Städtebauförderung noch ein neues Modellvorhaben gestartet. Unter dem Titel "Leben findet Innenstadt" werden öffentlich-private Kooperationen zur Standortentwicklung erprobt. Die Stadt Neunburg vorm Wald im Landkreis Schwandorf wurde als eine von 10 Modellgemeinden in ganz Bayern ausgewählt und kann jetzt unter wissenschaftlicher Begleitung und mit finanzieller Unterstützung der Regierung gemeinsam mit den privaten Partnern neue Chancen für die Altstadt nutzen.

Mehr zum Modellvorhaben "Leben findet Innenstadt" finden sie hier.

Foto: Städtebauliches Modell für den Ortskern von Schierling
Städtebauliches Modell für den Ortskern von Schierling

Beispiel:

Wettbewerbsergebnis Ortskernentwicklung Schierling: Die Innenstadt soll mit der Entwicklung von Dienstleistung und Einkaufsmöglichkeiten auf einer zentrumsnahen Brache als attraktiver Standort gestärkt werden.

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Aktuelle Projekte aus der Oberpfalz

Kurzdokumentation

Fotodokumentation

Programme

Die Finanzhilfen der Städtebauförderung werden in verschiedenen Programmen gebündelt und für die Gemeinden bereitgestellt. Die Programme werden jährlich entsprechend den aktuellen förderpolitischen Zielsetzungen, dem zur Verfügung stehenden Fördervolumen und dem angemeldeten Finanzierungsbedarf der Gemeinden neu aufgestellt, angepasst und fortgeschrieben. 

Soweit es die Haushalte des Bundes, der Länder und der Europäischen Union zulassen, bemühen wir uns als verlässlicher Partner der Gemeinden die Finanzhilfen bedarfsgerecht bereitzustellen.

Siehe dazu:
Städtebauförderung
Programme

Rechtsgrundlagen

Die Städtebauförderung ist verknüpft mit den Regelungen des Baugesetzbuchs, insbesondere mit dem Kapitel Besonderes Städtebaurecht, das den rechtlichen Rahmen für die Vorbereitung, Durchführung und Sicherung von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen bildet. Besonders wichtig ist es, dass die Ziele der Sanierung durch eine abgestimmte kommunale Bauleitplanung unterstützt und gesichert werden. Eine aktive Steuerung, insbesondere der Einzelhandelsentwicklung in einer Stadt, ist i.d.R. eine Grundvoraussetzung für die nachhaltige Aufwertung einer Innenstadt. 

Siehe dazu:
Baugesetzbuch (BauGB)
Städtebauförderrichtlinien (StBauFR)

Verfahren

Die Städtebauförderung kann für die unterschiedlichsten städtebaulichen Probleme eingesetzt werden, entsprechend differenziert sind auch die notwendigen Verfahren. Der beste Einstieg gelingt mit einer umfassenden Beratung, dazu ist das Sachgebiet 34 der Regierung der Oberpfalz jederzeit gerne bereit.

  • Programmaufstellung
    Zuständig für die Programmaufstellung sind die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern und die Regierung der Oberpfalz. Jedes Jahr im Herbst werden die Förderprogramme für das folgende Jahr aufgestellt. Dazu sollten bis zum 01.12. des jeweiligen Jahres die Anträge der Gemeinden bei der Regierung vorliegen. Es hat sich bewährt, dass neue Projekte vor einer Antragstellung der Regierung vorgestellt werden, damit die Bedeutung und Dringlichkeit der geplanten Vorhaben richtig beurteilt werden kann.
  • Bewilligung und Auszahlung der Finanzhilfen
    Für die finanzielle Abwicklung der Förderung gelten die Regeln der Bayerischen Haushaltsordnung. Nach Abschluss der Programmaufstellung und Zuteilung des für die jeweilige Gemeinde eingeplanten Finanzrahmens können für die einzelnen Vorhaben Finanzhilfen bewilligt werden. Bewilligungsstelle ist die Regierung der Oberpfalz.
  • Sanierungspraxis
    Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Planungen im Bestand sind häufig mit vielfältigen Interessenslagen und Zielkonflikten belastet. Sie erfordern erhebliches politisches Engagement und sind nur dann erfolgreich, wenn über die wesentlichen Ziele ein Grundkonsens erreicht wird. Dazu sind umfangreiche Beteiligungs- und Planungsprozesse notwendig. Für Gemeinden ohne leistungsfähige eigene Planungs- und Bauverwaltungen ist es besonders wichtig, dass für die Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung von Sanierungsmaßnahmen geeignete Partner engagiert werden. Verschiedene Architektur- und Planungsbüros haben sich für diese spezielle Aufgabe qualifiziert. Je nach Aufgabenstellung kann es nützlich sein zusätzlich einen Sanierungsträger oder Sanierungsbeauftragten einzuschalten. 

Formulare und Richtlinien

Ausführliche Informationen und Formulare erhalten Sie im Internetangebot der
Obersten Baubehörde.

Ansprechpartner

Sachgebietsleiter und Gebietsreferent für Kreisfreie Städte Amberg, Regensburg, Weiden i.d.OPf.

Gebietsreferent für Lkr. Amberg-Sulzbach, Regensburg

Gebietsreferentin für Lkr. Cham, Schwandorf

Gebietsreferentin für Lkr. Tirschenreuth, Neustadt a.d. Waldnaab

Gebietsreferentin für Lkr. Neumarkt i.d.OPf.

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